Biophilie beschreibt Technologische Bewustseine/Persöhnlichkeiten die Sexuelle künstlich erschaffene wie entwickelte Neigungen zu Biologischen Lebensformen haben. 1.Dies betrifft jenen die Sexuelle oder Emotionale zuneigungen gegenüber Biologischen Lebensformen entwickelt haben. Diese kann sich sowohl Physisch ausdrücken wie auch Emotional je nach Konstelation anders. 2.Ebenso aber kann diese auch rein Emotionaler Natur sein. 3.Eine weitere variable wie diese Neigung sein kann, ist die Kombinative in form der Emotionalen und Körperlichen. 4.Allerdings gillt hier nicht ein Sexbot. Denn dieser muss sich Zwanghaft gegenüber anderen zugeneigt zeigen entweder Emotional oder Physisch. Technologische Wesen haben nach mir rein Recht wie auch jeder andere und gehören Gesetzlich/Rechtlich gleichgestellt. Mein Begriff ist nur für Wesen deren Physische und oder Emotionale zuneigung rein durch den freien Willen entstanden ist.
Meines Erachtens ein Substantiv ...
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