Archaismus

Adjektiv

suppletorisch

Ergänzend, nachträglich. „Die suppletorische Klage ist eine bloße Kondiktion aus dem Gesetz, wird mithin erst durch einen Zeitraum von 30 Jahren verjährt.“ (Die Lehre vom Pflichttheil, G. Möller, 1806)
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erschaffen von Worthüter
am 6. Februar 2020

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