Der Preis für die Braut in früheren Zeiten. Im ehemaligen deutschen Recht war der Mahlschatz ein Angeld des Bräutigams an die Braut. Streng genommen war es ein Pfand an den Vater (später an die Braut selber) für die Einhaltung des Eheversprechens. Basiert auf máhaljan (ahd. vermählen).
Du musst angemeldet sein, um diesen Beitrag zu kommentieren.