Siegreich sein, einen Sieg davontragen. „Du sollst, wenn gleich so deine Hand obsiegt, von mir Herr sein.“ (Äschylos, Johann Heinrich Voss, 1839)
"Obsiegen" ist das vollkommen normale und gebräuchliche Wort für den Gewinn eines Zivilprozesses ("der Kläger hat obsiegt"). Da wird nicht "gewonnen" oder "gesiegt", weil ein Gerichtsverfahren weder Spiel noch Kampf ist.
In der oben genannten Bedeutung handelt es sich sehr wohl um einen Archaismus. Davon einmal abgesehen ist der Begriff in allen Lexika als veraltend deklariert.
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