Umgangssprachlich ist die Bezeichnung "Handlungsreisender" sicherlich vom Aussterben bedroht und wird i.d.R durch "Vertreter" oder "Handelsvertreter" ersetzt. Lt. Gablers Wirtschaftslexikon ist er ein Handlungsgehilfe, der damit betraut ist, außerhalb des Betriebs des Unternehmers Geschäfte in dessen Namen abzuschließen. Im Gegensatz zum Handelsvertreter fehlt dem angestellten Handlungsreisenden die Möglichkeit, im Wesentlichen seine Tätigkeit frei zu gestalten und seine Arbeitszeit zu bestimmen.
Du musst angemeldet sein, um diesen Beitrag zu kommentieren.